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Agrar-, Verwaltungs-/ Landwirtschaftsrecht
Das Agrarrecht besteht aus einer Vielzahl von Normen
aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen, z.B.. BGB, Höfeordnung,
Grundstücksverkehrsgesetz, BauGB, Tierschutzgesetz, Brennereiordnung, Flurbereinigungsgesetz, zahlreiche europäische und
nationale Verordnungen und Richtlinien usw.. Der Landwirt als Unternehmer,
Eigentümer, Pächter, Tierhalter, Bauherr, Milcherzeuger, Direktvermarkter,
Arbeitgeber, Versicherungsnehmer, Antragsteller bei Behörden usw. ist von
diesen Gesetzten und Normen immer stärker betroffen.
Durch das Europarecht wird das Recht darüber
hinaus immer schwieriger und komplexer, so dass eine „laienhafte Sicht“ der
Dinge in dem heutigen Paragraphendschungel häufig nicht mehr zu einem
vernünftigen Ergebnis führt
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