Subventionsrecht, Beihilferecht
Subventionen stellen für viele Betriebe, insbesondere in
der Landwirtschaft, eine wesentliche finanzielle Stütze, wenn nicht sogar
eine Existenzsicherung dar.
Die Anforderungen, welche die Administration einschließlich
der EU-Kontrollbehörden an die Antragstellung der Zahlungen und an die
Einhaltung der Auflagen stellen, sind für jeden Antragsteller eine
Herausforderung.
Erschwerend kommt hinzu, dass die rechtlichen Grundlagen in
der Regel ihren Ursprung im EU-Recht haben und sich die Rechtslage häufig
ändert.
Die Kontrollbehörden streichen bei Formverstößen und
gegebenenfalls Verstöße gegen Auflagen die Subventionen ein, kürzen diese,
fordern zurück oder verhängen gegebenenfalls sogar Sanktionen.
Deshalb ist jedem Antragsteller anzuraten, die Anträge mit
der notwendigen Sorgfalt auszufüllen, mit den notwendigen Belegen zu
versehen und zu unterzeichnen. Ein besonderes Augenmerk gehört bei
landwirtschaftlichen Subventionen den Flächenverzeichnissen.
Die Kanzlei Dr. Francois, Neuhaus & Kollegen ist seit
vielen Jahren auf diesem Bereich beratend und vertretend tätig. Zu den
Kunden gehören überwiegend landwirtschaftliche Betriebe und Betriebe aus dem
Mittelstand.
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