Wirtschaftsverwaltungsrecht
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht ist Bestandteil des öffentlichen Rechts, worin
die Kanzlei eine langjährige Kompetenz besitzt. Die Beratung und Vertretung
der Mandanten umfasst die öffentlich-rechtliche Projektentwicklung, das
Fachplanungs-, Umwelt- und Beihilfe-, sowie Vergaberecht. Die Kanzlei
betreut die Ansiedlung von
Gewerbe-, Industrie-
und großflächigen Einzelhandelsbetrieben einschließlich land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe, sowie die Errichtung von Wohnanlagen. Die
Kanzlei begleitet Investoren bei allen Fragen des Bau- und Planungsrechts,
bei raumordnungsrechtlichen Verfahren, Aufstellung, bzw. Änderung von
Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, Ausfertigung städtebaulicher Verträge
mit Gemeinden, sowie die Beratung im Baugenehmigungsverfahren.
Ziel der Beratung ist
in erster Linie die Konfliktvermeidung. Die Kanzlei verfügt aber auch über
umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Prozessführung auch vor dem
Bundesverwaltungsgericht.
Beraten werden nicht
nur Privatpersonen, sondern auch mittelständische Unternehmen, sowie
verschiedene Verbände, aber auch Körperschaften des öffentlichen Rechts zu
allen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. |